Südkorea ist ein asiatisches Juwel, das eine unvergleichliche Mischung aus Tradition und Moderne bietet. Stellen Sie sich vor, wie Sie durch die Stadtviertel Seouls spazieren, wo sich imposante Wolkenkratzer im Himmel spiegeln, während sich nur wenige Schritte entfernt buddhistische Tempel in die Berge schmiegen. Begeben Sie sich auf eine kulinarische Reise ohnegleichen und entdecken Sie das Land im Rhythmus des K-Pop. Bereit, jeden Winkel Südkoreas zu erkunden? Planen Sie Ihre Reise und erfahren Sie, wie Sie das Visum oder die K-ETA für Südkorea beantragen, welche Voraussetzungen gelten und welche Informationen Sie für die Einreise benötigen.
Braucht man ein Visum für die Einreise nach Südkorea?
Im Allgemeinen benötigt man für eine Reise nach Südkorea je nach Staatsangehörigkeit ein Visum oder eine K-ETA. Die südkoreanische Regierung hat die vorübergehende Befreiung von der K-ETA-Pflicht bis zum 31. Dezember 2026 verlängert für Staatsangehörigkeiten, die normalerweise zur Beantragung verpflichtet wären. Das bedeutet, dass in diesem Zeitraum viele Reisende ohne vorherige Beantragung nach Südkorea einreisen können, obwohl es weiterhin empfehlenswert ist, dies freiwillig zu tun.
Staatsangehörige der USA, des Vereinigten Königreichs, der Europäischen Union, Japans, Australiens, Saudi-Arabiens, Katars und Marokkos gehören zu den Reisenden, die von dieser Befreiung profitieren und unter normalen Umständen eine K-ETA beantragen müssten.
Sie können mit unserem Berechtigungsprüfer überprüfen, ob Ihre Staatsangehörigkeit von der Befreiung betroffen ist oder ob Sie eine K-ETA beantragen müssen.
Was ist eine K-ETA?
Die K-ETA ist eine elektronische Reisegenehmigung, die die Einreise nach Südkorea ermöglicht, ohne dass ein herkömmliches Visum beantragt werden muss. Dieses Dokument gilt unter anderem für Staatsangehörige der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs, Japans, Kanadas, Marokkos, Tunesiens, der Vereinigten Arabischen Emirate und Australiens.
Es handelt sich weder um ein herkömmliches Visum noch um ein elektronisches Visum im eigentlichen Sinne, aber für bestimmte Staatsangehörigkeiten ist es das übliche Dokument zur Einreise in das Land zusammen mit dem Reisepass, wenn keine vorübergehende Befreiung gilt. Neben einer berechtigten Staatsangehörigkeit müssen Sie aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder Familie, für nicht gewinnorientierte geschäftliche Zwecke, für medizinische Behandlungen, für Meetings, Veranstaltungen oder Sportwettkämpfe und andere Gründe nach Südkorea reisen. Wenn Sie aus anderen Gründen nach Korea reisen müssen, benötigen Sie ein herkömmliches Visum.
Kann ich ohne K-ETA nach Südkorea reisen?
Ja, derzeit ist das möglich, dank der vorübergehenden Befreiung, die bis zum 31. Dezember 2026 für die üblicherweise K-ETA-berechtigten Staatsangehörigkeiten gilt. Während dieses Zeitraums können diese Reisenden nach Südkorea einreisen, ohne sie zuvor beantragt zu haben.
Dennoch empfehlen wir Ihnen, sie freiwillig zu beantragen: So vermeiden Sie das Ausfüllen der papierbasierten Arrival Card bei Ihrer Ankunft und beschleunigen die Grenzkontrolle. Bei Visagov können Sie Ihre K-ETA online in wenigen Minuten beantragen, ohne warten zu müssen, bis Sie am Flughafen sind.
Staatsangehörigkeiten, die nicht für die K-ETA berechtigt sind, benötigen weiterhin ein herkömmliches Visum für Südkorea sowie die Arrival Card.
Kann ich die Gültigkeitsdauer meiner K-ETA verlängern?
Nein, die K-ETA für Südkorea hat in der Regel eine Gültigkeit von bis zu 3 Jahren ab ihrer Genehmigung oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt.

Visumtypen für Südkorea
Falls Sie ein Visum für Südkorea benötigen, keine Sorge: Das Land bietet verschiedene Visumtypen, die auf die Bedürfnisse jedes Reisenden zugeschnitten sind, insbesondere wenn Ihre Staatsangehörigkeit nicht von der K-ETA oder ihrer Befreiung abgedeckt ist. Hier sind einige, die Sie beantragen könnten:
Vorübergehendes Geschäftsvisum (C-3-4)
Dieses Visum ist für Reisende gedacht, die keine K-ETA beantragen können und aus touristischen Gründen, zu Studienzwecken, Familienbesuchen, Konferenzen oder Meetings ins Land reisen, sofern es sich nicht um gewinnorientierte Zwecke handelt. Es muss ebenfalls beantragt werden, selbst wenn Sie für eine K-ETA infrage kommen würden, falls Ihr Aufenthalt 90 Tage überschreitet.
Um dieses Visum zu erhalten, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
- Antragsformular für das vorübergehende Geschäftsvisum (C-3-4).
- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten.
- Fotokopie der biografischen Seite des Reisepasses.
- Fotokopie und Original Ihrer Aufenthaltserlaubnis in Ihrem Wohnsitzland.
- Bescheinigung über Ihren rechtmäßigen Wohnsitz im Land.
- Einladungsschreiben eines koreanischen Unternehmens.
- Handelsregisterauszug (Steuernummer) des koreanischen Unternehmens.
- Originalarbeitsbescheinigung, gestempelt von Ihrem Unternehmen.
- Original-Kontoauszug Ihres Girokontos.
- Flugbuchung.
- Bestätigte Unterkunftsreservierung.
Touristenvisum (C-3-9)
Das Touristenvisum ist für Staatsangehörigkeiten gedacht, die keine K-ETA beantragen können und aus touristischen Gründen, zu Studienzwecken, Familienbesuchen, Konferenzen oder nicht gewinnorientierten Meetings ins Land reisen, für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen.
Um dieses Visum zu erhalten, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
- Antragsformular für das Touristenvisum (C-3-9).
- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten.
- Fotokopie der biografischen Seite des Reisepasses.
- Fotokopie und Original Ihrer Aufenthaltserlaubnis in Ihrem Wohnsitzland.
- Bescheinigung über Ihren rechtmäßigen Wohnsitz im Land.
- Original-Kontoauszug Ihres Girokontos.
- Flugbuchung.
- Bestätigte Unterkunftsreservierung.
- Schriftlicher Reiseplan, vom ersten bis zum letzten Tag.
Working-Holiday-Visum (H-1)
Dieses Visum ist für bestimmte Staatsangehörigkeiten und Antragsteller im Alter von 18 bis 30 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung gedacht. Es hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und erlaubt es, im Land zu arbeiten und zu reisen.
Um dieses Visum zu erhalten, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
- Antragsformular für das Working-Holiday-Visum (H-1).
- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten.
- Fotokopie der biografischen Seite des Reisepasses.
- Nachweis Ihrer letzten akademischen Ausbildung.
- Hin- und Rückflugbuchung.
- Kontostandsbescheinigung.
- Führungszeugnis.
- Versicherungsnachweis.
- Amtsärztliches Gesundheitszeugnis.
- Reiseplan (Zweck, Interessen und Aktivitäten).

Wie erhalte ich die K-ETA-Reisegenehmigung?
Eine K-ETA über die Visagov-Plattform zu erhalten ist einfach. Der Antragsprozess erfolgt vollständig online und ist in vier Schritten sehr unkompliziert:
- Füllen Sie das K-ETA-Antragsformular aus.
- Überprüfen Sie, ob der Antrag vollständig ist und die angegebenen Informationen wahrheitsgemäß sind.
- Bezahlen Sie die mit dem Verfahren verbundene Gebühr.
- Erhalten Sie die K-ETA innerhalb weniger Tage direkt per E-Mail.
Wenn Sie Formalitäten am Flughafen vermeiden und mit der Gewissheit reisen möchten, Ihre Dokumente bereits im Voraus geregelt zu haben, können Sie Ihre K-ETA bei Visagov beantragen, bevor Sie fliegen.

Welche Dokumente werden für die Beantragung einer K-ETA benötigt?
Um eine K-ETA zu beantragen, benötigen Sie einen gültigen Reisepass und ein farbiges Passfoto.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Südkorea?
Die Einreisebestimmungen für Südkorea sind:
- K-ETA (falls Ihre Staatsangehörigkeit dies erfordert und Sie nicht von der geltenden Befreiung erfasst sind) oder ein genehmigtes Visum für Staatsangehörigkeiten, die keine K-ETA beantragen können.
- Gültiger Reisepass.
- Genehmigte Arrival Card, falls Sie keine K-ETA beantragen können und ein herkömmliches Visum benötigen.
Wir empfehlen dringend, zusätzliche Unterlagen wie die Hotelreservierung und die Hin- und Rückflugtickets mitzuführen.

Hat meine Staatsangehörigkeit Einfluss auf die Aufenthaltsdauer?
Ja, Ihre Staatsangehörigkeit beeinflusst, wie viele Tage Sie im Rahmen der Visumbefreiung in Südkorea bleiben können. Je nach Staatsangehörigkeit können Sie 30, 60, 90 oder 180 Tage bleiben.
- Maximal 30 Tage Aufenthalt für Reisende aus Ländern wie Albanien, Andorra, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Brunei, Zypern, Monaco, Saudi-Arabien, Tunesien und weiteren.
- Maximal 60 Tage Aufenthalt für Reisende aus Russland und Lesotho.
- Maximal 90 Tage Aufenthalt für Reisende aus Ländern wie Argentinien, Australien, Österreich, Belgien, Botswana, Brasilien, Bulgarien, Chile, Hongkong, Kolumbien, Dominica, Costa Rica, der Dominikanischen Republik, Ecuador, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Japan, Kuwait, Malaysia, Malta, Marokko, Norwegen, Panama, Peru, Polen, Portugal, Katar, Serbien, Rumänien, Singapur, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz, der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten von Amerika, Uruguay und Venezuela.
- Maximal 180 Tage Aufenthalt für Reisende aus Kanada.
