Visum für das Vereinigte Königreich: Was ist das und wie beantragt man es?

von Visagov | 30. Dezember 2025

Visum für das Vereinigte Königreich: Was ist das und wie beantragt man es?

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union haben sich die Reisebestimmungen dauerhaft geändert. Heute reicht ein europäischer Reisepass allein nicht mehr aus: Vor der Einreise muss zwingend eine britische ETA (Electronic Travel Authorisation) beantragt werden. Diese digitale Genehmigung, die die frühere Freizügigkeit ersetzt, ist sowohl für touristische Reisen als auch für Flughafentransits erforderlich und muss vor Reiseantritt genehmigt sein.

Das Parlament und Big Ben am Fluss Themse, London, England

Benötigen europäische Staatsangehörige ein Visum für das Vereinigte Königreich?

Grundsätzlich benötigen Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz für kurze Aufenthalte zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken (bis zu 6 Monate) kein herkömmliches Visum. Seit 2025 reicht der Reisepass jedoch nicht mehr aus: Nun ist eine britische ETA (Electronic Travel Authorisation) verpflichtend. 

Es gibt jedoch Ausnahmen: Staatsangehörige der Republik Irland sowie Personen mit Aufenthaltsstatus sind die einzigen, die von der Beantragung der ETA befreit sind.

Benötigen spanische Staatsangehörige ein Visum für das Vereinigte Königreich?

Als spanische Staatsangehörige benötigen Sie derzeit kein herkömmliches Visum, um zu touristischen Zwecken in das Vereinigte Königreich zu reisen, sofern der Aufenthalt kürzer als 6 Monate ist. Die Dokumentenanforderungen haben sich jedoch im Vergleich zu früheren Jahren deutlich geändert:

  • Reisepass erforderlich: Der Personalausweis (DNI) ist für die Einreise nicht mehr gültig. Erforderlich ist ein Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten ab dem Datum der Ausreise aus dem Vereinigten Königreich. 
  • ETA-Genehmigung: Auch wenn es sich nicht um ein langfristiges „Visum“ handelt, müssen spanische Staatsangehörige seit 2025 vor der Reise eine ETA beantragen. 
  • Aufenthalt im Land bis zu maximal 6 Monaten. In dieser Zeit ist Arbeiten nicht erlaubt und es muss ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachgewiesen werden.
  • Wenn Sie arbeiten, ein Hochschulstudium aufnehmen oder länger als 6 Monate bleiben möchten, müssen Sie je nach Zweck das entsprechende Visum beantragen.

Anforderungen an der britischen Grenze

Bei der Grenzkontrolle müssen Sie den gültigen Reisepass vorlegen, der mit einer genehmigten britischen ETA verknüpft ist. Ab dem 25. Februar 2026 verpflichtet die Politik „ohne Genehmigung keine Reise“ die Fluggesellschaften dazu, diese digitale Genehmigung vor dem Boarding zu prüfen.

Außerdem können die Behörden Folgendes verlangen:

  • Reisenachweise: Rückflugticket und Unterkunftsbestätigung.
  • Finanzielle Mittel: Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt.

Reisen mit Minderjährigen unter 18 Jahren: Reist ein Minderjähriger allein oder ohne seine gesetzlichen Vertreter, müssen zwingend folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Offizielle Genehmigung: Von beiden Elternteilen unterschriebene Einverständniserklärung (im Herkunftsland von der Polizei ausgestellt).
  • Einverständnisschreiben: Englisches Dokument mit Reisegrund und Kontaktdaten der für den Minderjährigen verantwortlichen Person im Vereinigten Königreich.
  • Mitteilung über Unterbringung: Erfolgt die Unterkunft nicht bei einem direkten Familienangehörigen, muss die zuständige örtliche Behörde vorab informiert werden.

Wenn der Minderjährige bei einer „nicht nahen“ Familie untergebracht ist, kann eine Meldepflicht bestehen (Private Fostering).

Wenn ein Minderjähriger außerdem im Vereinigten Königreich 28 Tage oder länger bei einem Erwachsenen lebt, der nicht Vater/Mutter/Vormund und auch kein naher Verwandter ist, kann dies als private fostering gelten. Dann besteht eine gesetzliche Pflicht, dies der örtlichen Behörde (council) zu melden. Bei einer kurzen touristischen Reise (einige Tage oder 1–2 Wochen) trifft dies in der Regel nicht zu. Bleibt der Minderjährige jedoch mehrere Wochen bei einer Gastfamilie oder Bekannten, empfiehlt es sich, dies bei der zuständigen örtlichen Behörde zu prüfen (local council).

Ein Backsteinhäuschen mit Schornstein auf einem Hügel am Meer

Wichtigste Änderungen nach dem Brexit

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat die Mobilität verändert und die Freizügigkeit durch eine digitale Grenzkontrolle ersetzt. Die wichtigsten Punkte, die Reisende heute betreffen, sind:

  • Dokumente: Der Personalausweis (DNI) ist nicht mehr gültig. Es ist verpflichtend, mit einem gültigen Reisepass zu reisen und vor dem Boarding eine genehmigte ETA (Electronic Travel Authorisation) zu besitzen.
  • Aufenthalte und Visa: Europäer dürfen zu touristischen Zwecken bis zu 6 Monate bleiben. Für längere Zeiträume oder für berufliche bzw. akademische Aktivitäten ist ein spezielles Visum erforderlich, da das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des Erasmus-Programms ist.
  • Zoll und Haustiere: Die Einfuhrgrenzen für Waren wurden wieder eingeführt, und der EU-Heimtierausweis ist nicht mehr gültig. Stattdessen ist nun ein Tiergesundheitszeugnis (AHC) erforderlich.
  • Biometrische Kontrollen: Im Jahr 2026 erfolgt die Einreise über Fingerabdruck- und Gesichtsscans, wobei die Informationen direkt mit der digitalen Reisegenehmigung verknüpft werden.

Ist eine Reiseversicherung für das Vereinigte Königreich verpflichtend?

Für die Einreise in das Vereinigte Königreich als Tourist für weniger als 6 Monate ist der Abschluss einer Reiseversicherung nicht verpflichtend. Bei Visagov empfehlen wir jedoch, für jede Reise eine Reise- und/oder Krankenversicherung abzuschließen.

Auch wenn die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) weiterhin für die Inanspruchnahme medizinischer Notfallversorgung im britischen öffentlichen Gesundheitssystem (NHS) gilt, ist ihr Leistungsumfang begrenzt. Da das Vereinigte Königreich nicht Teil der Europäischen Union ist, garantiert das Austrittsabkommen zwar die Grundversorgung, deckt jedoch keine kritischen Leistungen ab wie:

  • Medizinische Rückführung: Rücktransport im medizinisch ausgestatteten Flugzeug ins Herkunftsland bei einem schweren Unfall.
  • Private Einrichtungen: Zugang zu Privatkliniken, um Wartezeiten im öffentlichen System zu vermeiden.
  • Reisezwischenfälle: Zusätzlicher Schutz bei Stornierungen, Gepäckverlust oder Problemen im Zusammenhang mit der Beantragung der ETA.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Auch wenn die Einreise ohne private Police möglich ist, dient eine Reiseversicherung als Nachweis der finanziellen Absicherung an der Grenze und bietet einen umfassenden Schutz vor Kosten, die das öffentliche Gesundheitssystem nicht übernimmt.

Das London Eye bei Nacht

Wird sich das Vereinigte Königreich dem ETIAS/SEIAV-System anschließen?

Es ist wichtig klarzustellen, dass das Vereinigte Königreich aufgrund seines Austritts aus der Europäischen Union nicht Teil des ETIAS-Systems (Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem) ist und auch nicht beabsichtigt, ihm beizutreten. Obwohl beide Systeme das Ziel verfolgen, die Grenzen zu digitalisieren, funktionieren sie völlig unabhängig voneinander.

Während ETIAS die Genehmigung ist, die die Europäische Union von Reisenden aus visumfreien Drittstaaten für die Einreise in den Schengen-Raum verlangen wird (mit einem geplanten Start im vierten Quartal 2026), hat das Vereinigte Königreich seine eigene britische ETA bereits vollständig eingeführt. Das bedeutet:

  • Ein Drittstaatsangehöriger (z. B. ein US-Amerikaner oder Kanadier), der eine kombinierte Reise nach Paris und London plant, muss beide Genehmigungen zwingend beantragen: ETIAS für Frankreich und die ETA für das Vereinigte Königreich.
  • Anforderung für Europäer: Bürger der Europäischen Union benötigen kein ETIAS, um innerhalb Europas zu reisen, müssen aber eine ETA beantragen, um die britische Grenze zu überschreiten.
  • Der britische Fall: Umgekehrt werden britische Staatsangehörige, die ab Ende 2026 nach Spanien oder in ein anderes Schengen-Land reisen möchten, ebenfalls verpflichtet sein, das europäische ETIAS zu beantragen.

Voraussetzungen für die Beantragung der europäischen Reisegenehmigung ETIAS

Jeder Staatsangehörige aus einem visumfreien Drittstaat, der in einen Mitgliedstaat des Schengen-Raums reisen möchte, muss verpflichtend und online eine Reisegenehmigung (ETIAS/SEIAV) beantragen

Um den Registrierungsprozess zu starten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zulässige Staatsangehörigkeit: Zugehörigkeit zu einem der mehr als 60 Länder, die für die Einreise in den Schengen-Raum kein herkömmliches Visum benötigen.
  • Biometrischer Reisepass: Besitz eines gültigen Reisepasses mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten zum Zeitpunkt der Einreise in das europäische Hoheitsgebiet.
  • Kontakt- und Zahlungsmittel: Eine aktive E-Mail-Adresse zum Erhalt der Genehmigung sowie eine Kredit- oder Debitkarte zur Zahlung der entsprechenden Verwaltungsgebühren.
  • Richtigkeit der Angaben: Das digitale Formular vollständig und ohne Abweichungen ausfüllen, da Fehler in den Grundangaben zur Ablehnung der Genehmigung führen können.

Das ETIAS-System erfordert die Angabe detaillierter Informationen, die automatisch mit Sicherheitsdatenbanken (wie Interpol und Europol) abgeglichen werden. Zu den Pflichtangaben gehören:

  • Persönliche Identifikation: Vollständige Passdaten (Vorname, Nachname, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort).
  • Kontaktinformationen: Gewöhnliche Wohnanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
  • Sicherheit und Vorgeschichte: Antworten auf Fragen zu Vorstrafen, Besuchen in Konfliktgebieten oder früheren Einreiseverweigerungen in die Europäische Union.

Wichtig ist außerdem, dass eine ETIAS-Genehmigung keine automatische Einreise garantiert, da die endgültige Entscheidung bei den Grenzbehörden liegt, die bei der Einreise in das erste Schengen-Land der Reiseroute prüfen, ob der Reisende weiterhin die Einreisebedingungen erfüllt.

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